Was macht Ihr Unternehmen?
Als unabhängige Full-Service-Wirtschaftskanzlei an den Standorten Köln, Frankfurt und München berät Oppenhoff in allen wichtigen Bereichen des Wirtschaftsrechts – national und international. Unsere über 140 Berufsträgerinnen und Berufsträger sowie unsere weltweiten Partnerkanzleien zählen zu den führenden Experten in ihren Rechtsgebieten und Industriesektoren, u. a. im Bereich Nachfolge, Vermögen und Stiftungen, für den wir bereits zweimal vom Juve Verlag als Kanzlei des Jahres ausgezeichnet wurden.
Was sind Ihre konkreten Leistungsbausteine für Stiftungen?
Das Team „Nachfolge, Vermögen und Stiftungen“ begleitet Stiftende und Stiftungen von der Errichtung bis zur laufenden Beratung und Weiterentwicklung bestehender Strukturen – privatnützig wie gemeinnützig. Dies umfasst die Gründung und Gestaltung von Stiftungen, Fragen der Foundation Governance, des Gemeinnützigkeitsrechts sowie die stiftungs-, erb- und gesellschaftsrechtliche Beratung einschließlich steuerlicher Aspekte. Ebenso beraten wir Stiftende und Stiftungen mit familiärer oder gemeinnütziger Zielsetzung bei der Einbindung in Nachfolge- und Vermögensstrukturen.
Mit welchen stiftungsspezifischen Fragen waren Sie zuletzt vor allem konfrontiert?
Zuletzt standen insbesondere Fragen der Stiftungserrichtung bei komplexen Sachverhalten sowie die Überarbeitung von Foundation Governance im Mittelpunkt unserer Beratung.
Wer ist Ihr Ansprechpartner für Stiftungen?
Dr. Axel Wenzel
E-Mail: axel.wenzel@oppenhoff.eu
Telefon: +49 221 2091 455
Ansprechpartner ist Rechtsanwalt und Partner Dr. Axel Wenzel, LL.M. (Norwich). Er ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen, Unternehmern und Stiftungen in allen Fragen des deutschen und europäischen Gesellschaftsrechts. Als Leiter der Praxisgruppe Nachfolge, Vermögen, Stiftungen liegt sein Schwerpunkt auf der ganzheitlichen Beratung vermögender Privatpersonen, Familiengesellschaften und Inhaberfamilien, sowie gemein- oder privatnütziger Stiftungen bei allen Fragen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie Gemeinnützigkeit.
Wo sind Sie regional aktiv?
Das Team berät Mandantinnen und Mandanten von den Standorten Köln, Frankfurt am Main und München aus. Wir haben dabei keinen regionalen Schwerpunkt, sondern beraten bundesweit sowie international Mandanten und begleiten grenzüberschreitende Mandate – unterstützt durch ein langjährig gewachsenes internationales Netzwerk.
Wo erhalten Stiftungen mehr Informationen über Ihre Aktivitäten?
Weiterführende Informationen zum Rechtsbereich „Nachfolge, Vermögen und Stiftungen“ sowie zu unseren Expertinnen und Experten finden Sie auf unserer Webseite unter www.oppenhoff.eu/de/kompetenzen/rechtsgebiete/nachfolge-vermoegen-stiftungen/








